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Freising, 30.09.2011: Eines der wichtigsten Ziele der Erneuerbaren Energien ist die Einsparung von Treibhausgasemissionen als Beitrag zum Klimaschutz. Die EU fördert den Ausbau Erneuerbarer Energien mit der Maßgabe, dass Klimagasemissionen reduziert werden. Im Bereich der Biokraftstoffe (damit auch bei der Verwendung von Biomethan als Kraftstoff) werden mittlerweile Nachweise gefordert, die eine Mindesteinsparung an Treibhausgasemissionen von 35 Prozent im Vergleich zu fossilen Quellen belegen. Freigesetzte Emissionen aus indirekter Landnutzungsänderung (indirect land use change - iLUC) sollen laut Verordnung dabei berücksichtigt werden. Diese indirekten Landnutzungsänderungen entstehen, wenn auf Flächen zum Biomasseanbau eine vorherige andere Nutzung (z.B. Nahrungs- oder Futtermittelanbau) verdrängt wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Verdrängung zu einem Anbau von Nahrungs- oder Futtermitteln an anderer Stelle führt. Da eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsanforderungen auf gasförmige Biomasse (Biogas) wahrscheinlich ist, beschäftigt sich der Fachverband Biogas e.V. schon seit längerem mit diesem Thema.
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Berlin, 30.05.2011: Am 27.04.2011 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss über die Zuteilung kostenloser Zertifikate für die Emissionshandelsperiode 2013 bis 2020 erlassen. Darin werden die EU-weiten Zuteilungsregeln hinterlegt. Als ergänzende Dokumente hat die Kommission neun so genannte Guidance Documents veröffentlicht, in denen umfangreiche Erläuterungen zu den Zuteilungsregeln sowie Datenerfordernissen gegeben werden.
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Berlin, 17.05.2011: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 15. Mai 2011 den Bericht über die Kohlendioxidemissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland 2010 veröffentlicht. Das Umweltbundesamt stellt den so genannten VET-Bericht auch auf der Internetseite zur Verfügung.
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Berlin, 07.04.2011: der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergibt heute sein neues Hauptgutachten "Welt im Wandel - Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation" an Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Der WBGU begründet in diesem Bericht die dringende Notwendigkeit einer post-fossilnuklearen Wirtschaftsweise, zeigt zugleich die Machbarkeit der Wende zur Nachhaltigkeit auf und präsentiert zehn konkrete Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des erforderlichen Umbaus. Damit die Transformation tatsächlich gelingen kann, muss ein Gesellschaftsvertrag zur Innovation durch einen neuartigen Diskurs zwischen Regierungen und Bürgern innerhalb und außerhalb der Grenzen des Nationalstaats geschlossen werden. Nur mit einem tiefen gemeinsamen Verständnis von klimaverträglicher Wertschöpfung und nachhaltiger Entwicklung lässt sich die globale Krise der Moderne überwinden. Mit dem Gutachten zeigt der WBGU Perspektiven für die Zukunft nachhaltigen Wirtschaftens auf, die nach dem atomaren Desaster von Fukushima erst Recht auf der Agenda der nationalen und internationalen Politik stehen müssen.
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Berlin, 17.02.2011: das Bundeskabinett hat gestern, 16.02.2011, den Entwurf zur Neuregelung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) beschlossen. Dieser Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist voraussichtlich im Frühsommer 2011 zu rechnen – abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die deutsche Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Regeln des EU-Emissionshandels fortgeschrieben. Die TEHG-Novelle sieht u.a. die Einbeziehung des Luftverkehrs ab 2012 sowie weiterer emissionsintensiver Industriebranchen in den Emissionshandel ab 2013 vor.
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