Klimawandel: Stand der Verhandlungen in Cancún

Berlin, 07.12.2010: Bereits heute gibt es einen gewissen Zwischenstand bezüglich der Klimaverhandlungen im mexikanischen Cancún. Zentrale Themen sind u.a. Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), ein Arbeits- bzw. Forschungsprogramm für die Landwirtschaft und eine Anpassung der Gegebenheiten an den Klimawandel.

 


Die Frage der Berechnungsregeln für die Emissionen aus dem Sektor LULUCF ist noch nicht geklärt. Es liegen verschiedene Optionen auf dem Tisch der Verhandlungsführer, was die Berechnungsregeln der Forstwirtschaft betrifft. Es besteht Einvernehmen, dass der Artikel 3.4 des Kyoto-Protokolls weiterhin freiwillig bleiben wird. Dieser Artikel sieht vor, dass zusätzliche Aktivitäten wie Waldwirtschaft, Ackerwirtschaft, Weidewirtschaft und Begrünung durch die jeweiligen nationalen Regierungen freiwillig in die Verpflichtung (- 40 % für Deutschland) einbezogen werden können. Hier tendieren die Diskussionen in Richtung Status-Quo, dies entspricht der Position des DBV.
 
Eine Entscheidung der Vertragstaatenkonferenz könnte über den Agrarsektor angenommen werden. Der Entwurf dieser Entscheidung fußt auf der Notwendigkeit, die Effizienz und die Produktivität der landwirtschaftlichen Produktionssysteme in einer nachhaltigen Weise zu verbessern. Jegliche Aktion im Bereich Verminderung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft dürfte keine negative Auswirkung auf die Ernährungssicherheit haben und keine neue Handelsbarriere darstellen. Das Nebenorgan für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung der UN-Klimarahmenkonvention könnte aufgefordert werden, ein Arbeits- bzw. Forschungsprogramm für die Landwirtschaft zu erarbeiten, mit dem Ziel die Kooperation im Bereich Forschung, Entwicklung, Technologietransfer, Praktiken zur Kontrolle, Reduzierung oder Verhinderung von Emissionen zu fördern. Hier sollte der Schwerpunkt auf Maßnahmen gesetzt werden, die zur Effizienz- und Produktivitätssteigerung beitragen. Wenn diese Entscheidung in Cancún verabschiedet wird, sollten die Vertragsparteien bis zum 22. März 2011 ihre Vorstellungen für ein solches Forschungsprogramm der UN-Klimarahmenkonvention vermitteln. Hier sollten der DBV gegenüber der Bundesregierung (auf Basis der Klimastrategie) und der europäische Bauernverband gegenüber der EU-Kommission konkrete Ansätze vorlegen, mit dem Ziel Forschungslücken zu schließen.
 
Das Mandat einer bestehenden Expertengruppe, die der Umsetzung von Anpassungsstrategien in den am wenigsten entwickelte Ländern dient, könnte verlängert und erweitert werden. Eine Einigung im Bereich Anpassung/Entwicklungsländer ist eine unerlässliche Bedingung für eine gesamte Einigung in Cancún.Dem Vernehmen nach sieht der Verhandlungsführer der EU-Kommission Dr. Artur Runge-Metzger (Direktor, GD Klimaschutz) noch Diskussionsbedarf und betrachtet eine Einigung über die u. a. oben genannten Punkte als unsicher. Ende dieser Woche, spätestens am 13.12.2010, wird über die endgültigen Ergebnisse der Klimakonferenz in Cancún berichtet.
 
 
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