Emissionshandel: Entwurf der TEHG-Novelle vom Bundeskabinett verabschiedet
Berlin, 17.02.2011: das Bundeskabinett hat gestern, 16.02.2011, den Entwurf zur Neuregelung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) beschlossen. Dieser Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist voraussichtlich im Frühsommer 2011 zu rechnen – abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die deutsche Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Regeln des EU-Emissionshandels fortgeschrieben. Die TEHG-Novelle sieht u.a. die Einbeziehung des Luftverkehrs ab 2012 sowie weiterer emissionsintensiver Industriebranchen in den Emissionshandel ab 2013 vor.
 
Zudem ergeben sich Änderungen bei den Vollzugszuständigkeiten: So bleiben die Landesbehörden wie bisher für die Emissionsgenehmigung und damit die Feststellung der Emissionshandelspflicht ortsfester Anlangen zuständig. Die gesamte Emissionsüberwachung, einschließlich Monitoring, wird hingegen zukünftig von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt vollzogen.
 
Mit der dritten Handelsperiode 2013-2020 wird der Emissionshandel europaweit stärker vereinheitlicht. Dies betrifft unter anderem die nationale Zuteilung der Berechtigungen. Bereits im Dezember 2010 wurde von der Europäischen Kommission eine Mitteilung über die harmonisierten Zuteilungsregeln für die dritte Handelsperiode verabschiedet, die sich aktuell noch im Komitologieverfahren zur Abstimmung mit dem Europäischen Parlament befindet. Weitere nationale Regelungen werden daraus folgen. Auch darüber werden wir Sie frühzeitig informieren.

 
"Die EU-Zuteilungsregeln werden ab 2013 die bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Bei gleichen Zuteilungsregeln für alle sind in Zukunft die effizientesten Unternehmen im Vorteil. Das ist eine Chance, aber auch eine Herausforderung für die deutsche Wirtschaft, sich im Wettlauf um die effizientesten Technologien weiterhin an der Spitze zu behaupten", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
 
Für die Produktion von Strom wird es ab 2013 keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr geben. Kraftwerksbetreiber müssen also die benötigten Emissionszertifikate zukaufen. Eine Begründung für Anhebungen der Strompreise ist dies jedoch nicht, da die Kraftwerksbetreiber bereits seit 2005 die Preise der Emissionszertifikate vollständig an die Stromkunden weitergeben, auch wenn sie diese Zertifikate kostenlos erhalten haben. Ab 2013 werden deshalb in Deutschland jährlich etwa fünfmal so viele Emissionszertifikate versteigert wie in der laufenden Handelsperiode (2008-2012). Die Erlöse aus den Versteigerungen werden zu weit mehr als 90 Prozent für den nationalen und internationalen Klimaschutz und für Maßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts eingesetzt.
 
Die verstärkte Harmonisierung des EU-Emissionshandels ab 2013 verringert den Bedarf an besonderen nationalen Regelungen. Daher dient der Entwurf der TEHG-Novelle insbesondere dazu, die Regeln des EU-Emissionshandels in das deutsche Rechtssystem einzufügen und den Vollzug des Gesetzes zu regeln. Dabei werden die Vollzugszuständigkeiten von Bund und Ländern eindeutiger zugeordnet als bisher. So soll der gesamte Bereich der Emissionsüberwachung zukünftig von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt vollzogen werden. Diese bundeseinheitliche Überwachung der Emissionsberichterstattung stellt sicher, dass für alle Unternehmen in Deutschland beim Emissionshandel die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten.
 
Für Kleinanlagen sieht der Entwurf Erleichterungen vor. So können Betreiber von Anlagen mit CO2-Emissionen von weniger als 25.000 Tonnen pro Jahr einen Antrag auf Befreiung vom Emissionshandel stellen, wenn sie sich verpflichten, gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsreduzierung durchführen.

 

Kontakt:
Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
Tel.: 030-8903 5050
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