| Emissionshandel: Vorbereitung der Zuteilung 2013-2020 |
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Berlin, 30.05.2011: Am 27.04.2011 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss über die Zuteilung kostenloser Zertifikate für die Emissionshandelsperiode 2013 bis 2020 erlassen. Darin werden die EU-weiten Zuteilungsregeln hinterlegt. Als ergänzende Dokumente hat die Kommission neun so genannte Guidance Documents veröffentlicht, in denen umfangreiche Erläuterungen zu den Zuteilungsregeln sowie Datenerfordernissen gegeben werden.
In Deutschland werden diese europäischen Vorgaben im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie in einer Zuteilungsverordnung (ZuV) umgesetzt und erst dadurch rechtlich bindend geregelt. Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf der TEHG-Novelle am 16.02.2011 verabschiedet hat, befindet sich diese aktuell noch im parlamentarischen Verfahren (Bundestag und Bundesrat). Wenn das Verfahren wie geplant weiterläuft, können wir mit dem Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung im Juli 2011 rechnen.
Für die Erstellung der Zuteilungsanträge in Deutschland werden wir – wie bereits in der Vergangenheit – eigene Formulare im FMS (Formular Management System) samt erläuternder deutschsprachiger Leitfäden zur Verfügung stellen. Die Nutzung des FMS wird für die Antragstellung in Deutschland vorgeschrieben und verpflichtend sein. Vor allem die neuen Anlagenbetreiber werden wir in Kürze zur Nutzung der elektronischen Signaturkarten im Antragsverfahren unterrichten. Über die weiteren Entwicklungen sowie zu den laufenden Vorbereitungen in der DEHSt und Fristen bei der Zuteilung 2013-2020 werden wir Sie zeitnah durch Mailings und Veröffentlichungen auf unserer Internetseite zeitnah informieren.
Kontakt: Telefon: +49 (0)30 8903-5050 begin_of_the_skype_highlighting +49 (0)30 8903-5050 end_of_the_skype_highlighting
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