Emissionshandel: Vorbereitung der Zuteilung 2013-2020

Berlin, 30.05.2011: Am 27.04.2011 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss über die Zuteilung kostenloser Zertifikate für die Emissionshandelsperiode 2013 bis 2020 erlassen. Darin werden die EU-weiten Zuteilungsregeln hinterlegt. Als ergänzende Dokumente hat die Kommission neun so genannte Guidance Documents veröffentlicht, in denen umfangreiche Erläuterungen zu den Zuteilungsregeln sowie Datenerfordernissen gegeben werden.

 

In Deutschland werden diese europäischen Vorgaben im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie in einer Zuteilungsverordnung (ZuV) umgesetzt und erst dadurch rechtlich bindend geregelt. Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf der TEHG-Novelle am 16.02.2011 verabschiedet hat, befindet sich diese aktuell noch im parlamentarischen Verfahren (Bundestag und Bundesrat). Wenn das Verfahren wie geplant weiterläuft, können wir mit dem Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung im Juli 2011 rechnen.

Informationen zu den Dokumenten der Europäischen Kommission sowie zum aktuellen Stand der Novelle des TEHG finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt unter der neuen Rubrik „Zuteilung 2013-2020“ im Bereich Teilnehmer/Anlagenbetreiber.


Antragstellung

Die Europäische Kommission hat für die kostenlose Zuteilung 2013-2020 neben den ausschließlich in Englisch verfügbaren Guidance Documents ein so genanntes Template (Data collection template (EN version, updated on 18 May 2011)) zur Datenerhebung entwickelt. Dieses Template steht Ihnen informationshalber zur Verfügung, es kann für die Antragstellung bei der DEHSt jedoch nicht verwendet werden.

Für die Erstellung der Zuteilungsanträge in Deutschland werden wir – wie bereits in der Vergangenheit – eigene Formulare im FMS (Formular Management System) samt erläuternder deutschsprachiger Leitfäden zur Verfügung stellen. Die Nutzung des FMS wird für die Antragstellung in Deutschland vorgeschrieben und verpflichtend sein. Vor allem die neuen Anlagenbetreiber werden wir in Kürze zur Nutzung der elektronischen Signaturkarten im Antragsverfahren unterrichten. Über die weiteren Entwicklungen sowie zu den laufenden Vorbereitungen in der DEHSt und Fristen bei der Zuteilung 2013-2020 werden wir Sie zeitnah durch Mailings und Veröffentlichungen auf unserer Internetseite zeitnah informieren.

Informationsveranstaltung
Zuletzt möchten wir Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass wir – voraussichtlich im September, aber abhängig vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens – eine Informationsveranstaltung zur Zuteilung 2013-2020 für Anlagenbetreiber und Sachverständige Stellen in Berlin durchführen werden. Über die genauen Inhalte, wie Zeit und Ort, informieren wir Sie, sobald abzusehen ist, wann das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland abgeschlossen ist.

Weitere Auskünfte
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

 

Kontakt:
Deutsche Emissionshandelsstelle

Bismarckplatz 1
14193
Berlin

Telefon: +49 (0)30 8903-5050 begin_of_the_skype_highlighting +49 (0)30 8903-5050 end_of_the_skype_highlighting
Fax: 030 8903-5010

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.dehst.de

 

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